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MLM-Recht
15. Februar 2010

MLM-Recht: Geworbene Personen sind keine Verbraucher im Sinne des § 16 Abs. 2 UWG

Teilnehmer am progressiven Vertriebssystem unterfallen nicht dem eng auszulegenden Begriff des Verbrauchers nach § 16 Abs, 2 UWG. Durch ihre auf den Aufbau eines selbständigen, gewinnorientierten Gewerbes ausgerichtete...[mehr]

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