Sie sind hier: 
    

TelDaFax insolvent – Wie komme ich an mein Geld

In jüngster Zeit mehren sich die Anfragen geprellter (Ex)- TelDaFax- Kunden, wie diese das Geld zurück verlangen können, welches sie im Vertrauen auf die Einhaltung abgeschlossener Verträge an das kürzlich insolvent gegangene Unternehmen zahlten.  

Der Energieanbieter TelDaFax, welcher im Juni 2011 den Insolvenzantrag stellte und mittlerweile durch einen Insolvenzverwalter geführt wird, zog monatelang Kundenbeiträge ein, ohne die vertraglich geschuldete Gegenleistung zu erfüllen. Klare Vertragsabsprachen wurden ignoriert, Abschlussrechnungen wurden falsch oder gar nicht erstellt und auf Nachfrage wurden die Kunden von unfähigen Mitarbeitern teurer Telefon-Hotlines vertröstet und belogen.  

Ein Vorstandswechsel im Mai und die Kündigung mehrerer Sponsorenverträge, u.a. mit dem Bundesligisten Bayer Leverkusen, ließen den maroden Zustand des Unternehmens zwar erahnen, jedoch ließ sich dies nach außen hin wenig anmerken und warb stetig um Neukunden.  

Der Vorwurf von Bilanzierungstricks und der Verdacht des Anlagebetruges in Millionenhöhe stehen heute im Raum, die Staatsanwalt ermittelt diesbezüglich auf Hochtouren. Doch auch eine etwaige strafrechtliche Verurteilung bringt den Kunden ihr Geld nicht zurück. Erforderlich ist daher, selbst den Zivilrechtsweg einzuschlagen.  

Nach Bestellung des Insolvenzverwalters ist es daher geboten, seine vermeintlichen Ansprüche schnellstmöglich geltend zu machen, um einer Insolvenzverschleppung entgegen zu wirken.  

Am effektivsten scheint hier, dies im Rahmen einer Streitgenossenschaft zu tun, bei der sich eine Vielzahl gleichartig betroffener Kunden zusammen tut und die jeweiligen Ansprüche in einem einzigen Verfahren bündelt. Durch eine solche Streitgenossenschaft entsteht auf Gläubigerseite eine gewisse „Gegenstärke“ zu der zunächst angenommenen Übermächtigkeit des Unternehmens. Ferner wird somit das Ausmaß deutlich, in welcher Vielzahl ähnliche Verstöße begangen wurden.  

Wenn auch Sie sich gegen TeldaFax zur Wehr setzen möchten, besteht daher die Möglichkeit, sich in unserer Kanzlei über die zeitnah geplante „Sammelklage“- bei der es sich um ein in Streitgenossenschaft angelegtes Gerichtsverfahren handelt – zu informieren und dieser beizutreten.  

Auf keinen Fall sollten Sie die zu viel gezahlten Beiträge einfach hinnehmen, denn es bestehen gute Möglichkeiten, zumindest einen großen Teil dieser Ansprüche aus der Insolvenzmasse heraus erstattet zu bekommen.