
Aktuell wird
das illegale down –
bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Filmwerks
„
Die Kinder von Paris“ abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die
Constantin Film Verleih GmbH ausgesprochen, der die Rechte an dem Werk zustehen sollen.
Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte
Waldorf Frommer aus München.
Neben einer
Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von
956,00 € verlangt.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare,
etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Werk
zum Download angeboten zu haben.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren.
In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und
kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net