Unsere Kanzlei berät alle Berufsgruppen des Musikrechts wie etwa Veranstalter, Agenturen Komponisten, Toningenieure, Produzenten Musiker, usw. in Fragen des Musikrechts.
Wir helfen Ihnen etwa bei der Gestaltung von Künstlerexklusivverträge, Produzentenverträge, Verwertungsverträge, Verlagsverträge, Agenturverträge Konzert- und Tourverträge oder Sponsoring Verträge, bei der Geltendmachung von Urheberrechtsverletzung, bei Fragen zur GEMA, und vieles mehr.
Ebenso so können Sie bei uns ihre Komposition hinterlegen. Zwar schreibt das Gesetz bedarf zum Schutz der Kompositionen keine Hinterlegung vor, jedoch ist eine solche Hinterlegung sinnvoll um später nachweisen zu können Rechteinhaber zu sein. Dieses sollte bei neutralen Personen geschehen, wie etwa Anwälten oder Notaren.