
Gefordert wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Beseitigung der Fotografie und Zahlung eines Betrages von mehreren tausend Euro, je nachdem um wie viele Fotos es geht. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Abmahnkosten sowie eines Schadenersatzes, der im Wege einer sog. Lizenzanalogie errechnet wird.
Bei zwei Fotos wird etwa ein Streitwert von 12.000 € angesetzt. Zudem wird die Mehrwertsteuer geltend gemacht, was vorliegend nicht zulässig sein dürfte. Den Streitwert halten wir zudem für deutlich übersetzt. Auch die geltend gemachten Schadenersatzbeträge sind nach unserer Auffassung überzogen.
Achtung Pixel law spricht auch für andere Rechteinhaber Abmahnung aus, so etwa fürHerrn Peter Kirchhoff Wir haben bereits mehrfach Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Kanzlei pixel Law erfolgreich verteidigt. Sollten auch Sie einer Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne. Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!!! Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren. Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in Urheberrecht Angelegenheiten. Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net