
Gerichtet ist die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Achtung! Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. So hat betwa der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 (Morpheus)klargestellt, dass Eltern für das illegale Filesharing von Minderjährigen grundsätzlich nicht haften, wenn sie der Minderjährige über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurde und für die Eltern keine Anhaltspunkte vorhanden waren, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt
In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Betrag in Höhe von 1.178 € gefordert. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir können nicht empfehlen die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. Dies stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine solche Erklärung bindet den Unterzeichner ein Leben lang! In jeden Fall raten wir dringend an einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen. Achtung! Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nicht nur für die Verlagsgruppe Random House ab, sondern nimmt die Rechte zahlreicher Rechteinhaber wahr. So etwa für EMI Music Germany GmbH & Co KG Tele München Fernseh GmbH Sony Music Entertainment GmbH Universum Film GmbH Argon Verlag GmbH AS Media GmbH Constantin Filmverleih GmbH Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG Hörbuch Hamburg HHV GmbH Majestic Filmverleih GmbH Tiberius Film GmbH Verlag DHV – Der Hörverlag Verlagsgruppe Random House GmbH Warner Music Group Germany Holding GmbH Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne. Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen! Wenn möglich werden wir versuchen den Anspruch komplett abzuwehren. Unser Motto: Kein Geld an den Abmahner. Wenn es nicht anders geht, geben wir in ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Den Zahlungsanspruch versuchen wie soweit wie möglich zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich abzuwehren. Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net